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Verkehrsrecht

Nachstehende aktuelle Informationen sind eine Auswahl aus unseren Mandanteninformationen, die wir Ihrer besonderen Beachtung empfehlern. Ausführliche und regelmäßige Informationen erhalten unsere Mandanten nach Anmeldung über die Web-Akte.
Rechtliche Hinweise zu den Links finden Sie unter Nutzungsbedingungen. Die Zusammenstellung stammt von RA Andreas Philipps.

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Warnwestenpflicht in Europa

In vielen Ländern Europas besteht eine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten, die bei Unfall oder Panne zu tragen sind.
Die Einzelheiten hierzu und die drohende Sanktion im Falle der Nichtbeachtung können Sie dem pdf-Dokument entnehmen.


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Gebrauchtwagenkauf: Auf Re-Import muss hingewiesen werden

Wird ein Auto, das fabrikneu in einen EU-Mitgliedsstaat exportiert worden war, als gebrauchtes Kfz wieder nach Deutschland importiert, so muss der Händler dem Käufer dies mitteilen. Denn der Umstand, dass es sich um ein re-importiertes Fahrzeug handelt, ist auf dem deutschen Markt für Gebrauchtwagen ein erheblicher preisbildender Faktor. Verschweigt der Verkäufer diese Tatsache, so kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (Oberlandesgericht Naumburg, 6 U 24/05).

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Jetzt haben Sie 328 Möglichkeiten gegen Verkehrszeichen zu verstoßen !

Jetzt haben Sie 328 Möglichkeiten gegen Verkehrszeichen zu verstoßen, denn jetzt gibt es 2 neue Verkehrszeichen.
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Dem Verkehrszeichen VZ 327 begegnen Sie vor allen deutschen Tunnels. Danach gilt, dass das Abblendlicht zu benutzen ist und dass nicht gewendet werden darf.
Das Verkehrszeichen VZ 328 schreibt vor, dass in den Haltebuchten nur bei einer Panne oder einem Notfall gehalten werden darf. Die Haltebucht darf nicht zu anderen Zwecken benutzt werden.
Bei einem Verstoß gegen beide neue Verkehrszeichen ist mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in der Verkehrszentralregisterkartei zu rechnen.

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Doppelte Kontrollen an Ampeln

Seit ei­ni­ger Zeit gibt es Kon­troll­ge­rä­te, die auf der Grund­la­ge von In­duk­tions­schlei­fen so­wohl Ge­schwin­dig­keits- als auch Rot­licht­vers­tö­ße er­fas­sen kön­nen. Wer als Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­sucht ei­nen Rot­licht­ver­stoß durch star­kes Be­schleu­ni­gen zu ver­mei­den, läuft in die Ge­fahr, we­gen ei­ner Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tung im Be­reich der Am­pel er­fasst zu wer­den. Sol­che Ge­rä­te sol­len auf­ge­stellt sein in Calw, Dort­mund, Frie­drichs­ha­fen, Kiel, Mün­chen und Pforz­heim (Quel­le: ADAC, Au­gust 2006).

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Unwirksame Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides

Die Er­satz­zu­stel­lung ei­nes Buß­geld­be­schei­des an den Be­trof­fe­nen un­ter ei­ner Ad­res­se, un­ter der der Be­trof­fe­ne nicht (mehr) wohnt, ist un­wirk­sam und un­ter­bricht nicht die Ver­fol­gungs­ver­jäh­rung (OLG Ko­blenz, Be­schluss vom 14.02.2005 - 1 Ss 341/04, zfs 2005, 363).
(weiteres unter Veröffentlichungen)

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Rotlichtverstoß und kein Fahrverbot

Ein Rotlichtverstoß, bei dem nicht einmal eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, stellt keinen besonders schwerwiegenden Fall dar, sodass neben der Geldbuße ein Fahrverbot nicht in Betracht kommt (OLG Dresden DAR 2002, 522).

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Rechtzeitige Zahlung bei bußgeldrechtlicher Verwarnung

Rechtzeitige Zahlung ist Wirksamkeitsvoraussetzung der bußgeldrechtlichen Verwarnung
AG Saalfeld (Entscheidung vom 15.07.2005 - OWi 23/04, NJW 2005, 2726): Die Verwarnung nach § 56 I 1 OWiG wird bei verspäteter Zahlung unwirksam. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Fristversäumung gibt es nicht. Bei der Banküberweisung trägt der Betroffene das Risiko des rechtzeitigen Eingangs.

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Haltereigenschaft kein Indiz für Fahrereigenschaft

Aus der Haltereigenschaft darf nicht darauf geschlossen werden, dass der Halter auch der Fahrer gewesen ist. Die gilt zumindest solange es sich um ein Privatfahrzeug handelt und ein Straftatbestand in Rede steht (OLG Düsseldorf, DAR 2003, 40).

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Abblendlicht auch am Tage

Nun gilt es auch für Ös­ter­reich. Au­to­fah­rer müs­sen auch tags­über das Ab­blend­licht ein­schal­ten. Wer dies ver­gisst, ris­kiert ein Buß­geld in Hö­he von € 15,00.

In Kraft ist die Re­ge­lung be­reits seit No­vem­ber 2005. Im Fal­le ei­nes Ver­sto­ßes sol­len Buß­gel­der ab dem 15.04.2006 ver­hängt wer­den.

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Was ist Schritttempo im verkehrsberuhigten Bereich

In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dabei muss das erlaubte Tempo deutlich unter 20 km/h liegen. Es ist jedoch nicht auf eine bestimmte Größe, beispielsweise auf zwischen 4 und 10 km/h festgelegt. Das entspräche zwar dem Tempo eines Fußgängers, aber ein solcher Wert ist mit einem Tacho nicht mehr zuverlässig messbar. Außerdem würden viele Radfahrer - für die diese Temporegel ebenfalls gilt - bei so niedrigen Geschwindigkeiten unsicher fahren. Deshalb liegt das Schritttempo in einem verkehrsberuhigten Bereich bei 15 km/h (so das AG Leipzig, DAR 05, 703).

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Geschwindigkeitsüberschreitung und kein Fahrverbot

Hat ein ortsfremder Autofahrer aufgrund der örtlichen Bebauung den Eindruck, dass er sich noch außerorts befindet und übersieht er auf einer gut ausgebauten vierspurigen Straße das Ortseingangsschild, liegt, wenn keine Anhaltspunkte für grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gegeben sind, ein sog. Augenblicksversagen vor, das ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigt.
Im konkreten Fall wurde ein PKW-Fahrer mit 81 km/h innerorts geblitzt. Weil vor dem Ortsanfangsschild 80km/h erlaubt waren und er damit die Höchstgeschwindigkeit nur minimal überschritten hatte, blieb ihm das sonst gebotene einmonatige Fahrverbot - und nur diese und nicht auch das Bußgeld - erspart (OLG Dresden, DAR 06, 30).

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Wie falsch darf ein Bußgeldbescheid sein

Ein Bußgeldbescheid ist nur dann unwirksam, wenn er schwerwiegende Mängel aufweist, er also zum Beispiel die vorgeworfene Tat oder den beschuldigten Fahrer nicht eindeutig erkennen lässt. Ein Autofahrer wurde wegen mehrerer Verstöße auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Im Bußgeldbescheid waren sein Geburtsjahr und sein Name falsch geschrieben, alle anderen relevanten Angaben stimmten dagegen. Der Bußgeldbescheid wurde deshalb als wirksam angesehen (OLG Hamm, DAR 2005. 524).

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Verkehrsunfallflucht und kein Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn es um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geht, ist ein bedeutender Schaden - der zum Entzug der Fahrerlaubnis führt - angesichts der allgemeinen Preisentwicklung auch in den neuen Bundesländern erst ab 1300 € anzunehmen (OLG Dresden, DAR 05, 459).

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Smart und quer

Eine Autofahrerin erhielt einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart nicht entlang des Fahrbahnrandes, sondern quer zur Fahrtrichtung geparkt hatte. Ihr Einspruch war erfolgreich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal ausgenutzt werden. Das sah auch das Amtsgericht so (AG Viechtach, DAR 05, 704).

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