Verkehrsrecht
Nachstehende aktuelle Informationen sind eine Auswahl aus unseren Mandanteninformationen, die wir Ihrer besonderen Beachtung empfehlern. Ausführliche und regelmäßige Informationen erhalten unsere Mandanten nach Anmeldung über die Web-Akte. |
Warnwestenpflicht in Europa
In vielen Ländern Europas besteht eine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten, die bei Unfall oder Panne zu tragen sind. PDF-Download |
Gebrauchtwagenkauf: Auf Re-Import muss hingewiesen werden
Wird ein Auto, das fabrikneu in einen EU-Mitgliedsstaat exportiert worden war, als gebrauchtes Kfz wieder nach Deutschland importiert, so muss der Händler dem Käufer dies mitteilen. Denn der Umstand, dass es sich um ein re-importiertes Fahrzeug handelt, ist auf dem deutschen Markt für Gebrauchtwagen ein erheblicher preisbildender Faktor. Verschweigt der Verkäufer diese Tatsache, so kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (Oberlandesgericht Naumburg, 6 U 24/05). |
Jetzt haben Sie 328 Möglichkeiten gegen Verkehrszeichen zu verstoßen !
Jetzt haben Sie 328 Möglichkeiten gegen Verkehrszeichen zu verstoßen, denn jetzt gibt es 2 neue Verkehrszeichen. |
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Doppelte Kontrollen an Ampeln
Seit einiger Zeit gibt es Kontrollgeräte, die auf der Grundlage von Induktionsschleifen sowohl Geschwindigkeits- als auch Rotlichtverstöße erfassen können. Wer als Verkehrsteilnehmer versucht einen Rotlichtverstoß durch starkes Beschleunigen zu vermeiden, läuft in die Gefahr, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich der Ampel erfasst zu werden. Solche Geräte sollen aufgestellt sein in Calw, Dortmund, Friedrichshafen, Kiel, München und Pforzheim (Quelle: ADAC, August 2006). |
Unwirksame Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides
Die Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides an den Betroffenen unter einer Adresse, unter der der Betroffene nicht (mehr) wohnt, ist unwirksam und unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2005 - 1 Ss 341/04, zfs 2005, 363). |
Rotlichtverstoß und kein Fahrverbot
Ein Rotlichtverstoß, bei dem nicht einmal eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, stellt keinen besonders schwerwiegenden Fall dar, sodass neben der Geldbuße ein Fahrverbot nicht in Betracht kommt (OLG Dresden DAR 2002, 522). |
Rechtzeitige Zahlung bei bußgeldrechtlicher Verwarnung
Rechtzeitige Zahlung ist Wirksamkeitsvoraussetzung der bußgeldrechtlichen Verwarnung |
Haltereigenschaft kein Indiz für Fahrereigenschaft
Aus der Haltereigenschaft darf nicht darauf geschlossen werden, dass der Halter auch der Fahrer gewesen ist. Die gilt zumindest solange es sich um ein Privatfahrzeug handelt und ein Straftatbestand in Rede steht (OLG Düsseldorf, DAR 2003, 40). |
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Abblendlicht auch am Tage
Nun gilt es auch für Österreich. Autofahrer müssen auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Wer dies vergisst, riskiert ein Bußgeld in Höhe von € 15,00. In Kraft ist die Regelung bereits seit November 2005. Im Falle eines Verstoßes sollen Bußgelder ab dem 15.04.2006 verhängt werden. |
Was ist Schritttempo im verkehrsberuhigten Bereich
In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dabei muss das erlaubte Tempo deutlich unter 20 km/h liegen. Es ist jedoch nicht auf eine bestimmte Größe, beispielsweise auf zwischen 4 und 10 km/h festgelegt. Das entspräche zwar dem Tempo eines Fußgängers, aber ein solcher Wert ist mit einem Tacho nicht mehr zuverlässig messbar. Außerdem würden viele Radfahrer - für die diese Temporegel ebenfalls gilt - bei so niedrigen Geschwindigkeiten unsicher fahren. Deshalb liegt das Schritttempo in einem verkehrsberuhigten Bereich bei 15 km/h (so das AG Leipzig, DAR 05, 703). |
Geschwindigkeitsüberschreitung und kein Fahrverbot
Hat ein ortsfremder Autofahrer aufgrund der örtlichen Bebauung den Eindruck, dass er sich noch außerorts befindet und übersieht er auf einer gut ausgebauten vierspurigen Straße das Ortseingangsschild, liegt, wenn keine Anhaltspunkte für grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gegeben sind, ein sog. Augenblicksversagen vor, das ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigt. |
Wie falsch darf ein Bußgeldbescheid sein
Ein Bußgeldbescheid ist nur dann unwirksam, wenn er schwerwiegende Mängel aufweist, er also zum Beispiel die vorgeworfene Tat oder den beschuldigten Fahrer nicht eindeutig erkennen lässt. Ein Autofahrer wurde wegen mehrerer Verstöße auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Im Bußgeldbescheid waren sein Geburtsjahr und sein Name falsch geschrieben, alle anderen relevanten Angaben stimmten dagegen. Der Bußgeldbescheid wurde deshalb als wirksam angesehen (OLG Hamm, DAR 2005. 524). |
Verkehrsunfallflucht und kein Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn es um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geht, ist ein bedeutender Schaden - der zum Entzug der Fahrerlaubnis führt - angesichts der allgemeinen Preisentwicklung auch in den neuen Bundesländern erst ab 1300 € anzunehmen (OLG Dresden, DAR 05, 459). |
Smart und quer
Eine Autofahrerin erhielt einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart nicht entlang des Fahrbahnrandes, sondern quer zur Fahrtrichtung geparkt hatte. Ihr Einspruch war erfolgreich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal ausgenutzt werden. Das sah auch das Amtsgericht so (AG Viechtach, DAR 05, 704). |